Schufa & Bonität · ca. 3 Min. Lesezeit

Kredit trotz Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld: Was möglich ist

Norman Lehmann
Norman Lehmann · Kreditberater & Fachredakteur für Kredite
Veröffentlicht am 7. Dezember 2022 · Aktualisiert am 29. September 2026

Wer Grundsicherung bezieht, gerät schnell in finanzielle Engpässe – etwa wenn die Waschmaschine kaputtgeht oder eine Nachzahlung fällig wird. Viele fragen sich dann, ob ein Kredit möglich ist. Dieser Ratgeber erklärt ehrlich, wie Banken die Situation bewerten, welche Wege realistisch sind und welche Alternativen es gibt.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld. Der Bundestag hat die Reform am 5. März 2026 beschlossen. Rechtsgrundlage bleibt das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zu den Änderungen gehören unter anderem strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen, eine Begrenzung der Unterkunftskosten sowie ein nach Alter gestaffeltes Schonvermögen. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt 2026 unverändert bei 563 Euro im Monat.

Warum ein Bankkredit mit Grundsicherung kaum möglich ist

Banken müssen vor jedem Verbraucherkredit nach § 505a BGB prüfen, ob der Kredit voraussichtlich zurückgezahlt werden kann. Das Grundsicherungsgeld soll nur das Existenzminimum decken. Banken werten es deshalb in aller Regel nicht als ausreichendes Einkommen für einen klassischen Ratenkredit. Angebote, die einen Kredit „garantiert“ oder „ohne jede Prüfung“ versprechen, sind ein Warnsignal – besonders, wenn vor der Auszahlung Gebühren verlangt werden.

Die bessere Alternative: das Darlehen vom Jobcenter

Bei einem unabweisbaren Bedarf, der nicht anders gedeckt werden kann, kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewähren. Es wird monatlich mit der laufenden Leistung verrechnet; die Tilgungsrate beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Für viele Betroffene ist das günstiger und sicherer als jeder kommerzielle Kredit. Sprechen Sie Ihr Jobcenter an, bevor Sie sich an einen Kreditanbieter wenden.

Alle Darlehensarten des Jobcenters, die Voraussetzungen und den Ablauf des Antrags erklärt unser Ratgeber Darlehen vom Jobcenter.

Weitere Wege im Überblick

Zweiter Kreditnehmer mit Einkommen

Beantragt eine zweite Person mit regelmäßigem Einkommen den Kredit gemeinsam mit Ihnen, bewertet die Bank die Bonität beider. Das kann die Chancen auf eine Zusage deutlich verbessern. Bedenken Sie aber: Der Mitantragsteller haftet in voller Höhe mit.

Kredit von Privat

Bei einem Kredit von Privat leihen Sie sich Geld von Familie, Freunden oder über eine P2P-Plattform. Auch hier wird in der Regel geprüft, ob Sie zurückzahlen können. Halten Sie Betrag, Raten und Laufzeit schriftlich fest.

Kleine Beträge und kurze Laufzeiten

Ein Minikredit über eine kleine Summe ist nur dann sinnvoll, wenn die Rückzahlung aus dem vorhandenen Budget sicher möglich ist. Sonst droht eine Kreditkette, bei der ein Kredit den nächsten nach sich zieht.

Vor einem Kredit: drei Fragen, die Sie sich stellen sollten

Wenn Sie bereits Schulden haben und den Überblick verlieren, hilft eine kostenlose Schuldnerberatung weiter, zum Beispiel bei Wohlfahrtsverbänden oder Verbraucherzentralen. Mehr zu realistischen Optionen bei Arbeitslosigkeit lesen Sie auf unserer Seite Kredit für Arbeitslose.

Worauf Sie sich verlassen können
Das Jobcenter kann bei unabweisbarem Bedarf ein zinsloses Darlehen gewähren.
Ein zweiter Kreditnehmer mit Einkommen kann die Chancen auf eine Zusage verbessern.
Kostenlose Schuldnerberatungen helfen, bevor neue Schulden entstehen.
Was Sie bedenken sollten
Grundsicherungsgeld wird von Banken in der Regel nicht als ausreichendes Einkommen anerkannt.
Angebote mit „garantierter“ Zusage oder Vorabgebühren sind meist unseriös.
Ein Kredit ohne gesicherte Rückzahlung kann in eine Schuldenspirale führen.

Häufige Fragen

Nein. Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Rechtsgrundlage bleibt das SGB II.

In der Regel nicht. Das Grundsicherungsgeld deckt nur das Existenzminimum, deshalb werten Banken es nicht als ausreichendes Einkommen für einen Ratenkredit.

Bei unabweisbarem Bedarf kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewähren, das monatlich mit 5 Prozent des Regelbedarfs verrechnet wird.

Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2026 unverändert 563 Euro im Monat.

Ja. Beantragt eine Person mit regelmäßigem Einkommen den Kredit mit, prüft die Bank die Bonität beider. Der Mitantragsteller haftet dann aber in voller Höhe mit.

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