Wann sich eine Umschuldung lohnt
Eine Umschuldung lohnt sich vor allem, wenn ein bestehender Kredit deutlich teurere Zinsen hat als aktuell am Markt verfügbar sind, oder wenn mehrere Kredite zu einer übersichtlichen Rate zusammengefasst werden sollen. Ob sich das Umschulden tatsächlich rechnet, hängt von der Restlaufzeit, der Zinsdifferenz und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung für den alten Kredit ab.
Umschuldung von Ratenkrediten und Baufinanzierungen – die Unterschiede
Bei einem Ratenkredit ist eine vorzeitige Ablösung in der Regel unkompliziert und meist ohne oder nur mit geringer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Bei einer Baufinanzierung gilt das nur eingeschränkt: Innerhalb der ersten zehn Jahre der Zinsbindung kann die Bank eine gesetzlich gedeckelte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 BGB), nach Ablauf dieser zehn Jahre ist eine Kündigung mit sechsmonatiger Frist entschädigungsfrei möglich. Wer während der Zinsbindung umschulden möchte, sollte die Entschädigung deshalb immer in die Rechnung einbeziehen.
Wie Sie die tatsächliche Ersparnis richtig berechnen
Für eine realistische Einschätzung reicht der reine Zinsvergleich nicht aus. Stellen Sie stattdessen die Restschuld, die verbleibende Zinsbelastung des alten Kredits bis zum Laufzeitende sowie eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung den Gesamtkosten des neuen Kredits gegenüber, inklusive eventueller Bearbeitungsgebühren. Nur wenn die Summe der Kosten beim neuen Kredit trotz Vorfälligkeitsentschädigung niedriger ausfällt, lohnt sich die Umschuldung tatsächlich.
Für wen lohnt sich eine Umschuldung besonders?
Mehrere teure Kredite gleichzeitig
Wer mehrere laufende Kredite mit unterschiedlichen Zinssätzen und Raten hat, kann durch die Zusammenfassung zu einem einzigen Kredit sowohl Übersicht als auch bares Geld gewinnen — vorausgesetzt, die Gesamtkosten sinken tatsächlich.
Deutlich verbesserte Bonität seit Vertragsabschluss
Hat sich Ihre finanzielle Situation seit Abschluss des alten Kredits spürbar verbessert, etwa durch ein höheres Einkommen oder eine gefestigte Anstellung, erhalten Sie bei einer Umschuldung möglicherweise deutlich bessere Konditionen als ursprünglich.
Gesunkenes Zinsniveau
Auch ein allgemein gesunkenes Marktzinsniveau seit Abschluss des Altkredits kann eine Umschuldung wirtschaftlich sinnvoll machen — hier lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich, unabhängig von der eigenen Bonitätsentwicklung.
Brauchen Sie neben der Ablösung auch zusätzliches Geld, lässt sich die Umschuldung mit einer Aufstockung verbinden. Worin sich Aufstockung bei der eigenen Bank, Zweitkredit und Umschuldung unterscheiden, erklärt unser Ratgeber Kredit aufstocken.
Ablauf einer Umschuldung Schritt für Schritt
Zunächst ermitteln Sie die genaue Restschuld und die Konditionen aller bestehenden Kredite, inklusive einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Anschließend vergleichen Sie die Konditionen für einen neuen, zusammengefassten Kredit. Erst wenn die Zusage für den neuen Kredit vorliegt und der Vertrag unterschrieben ist, werden die alten Kredite gekündigt und mit der neuen Kreditsumme abgelöst — die Reihenfolge ist entscheidend, um nicht ohne laufende Finanzierung dazustehen.
Ist die laufende Rate schon jetzt nicht mehr tragbar, sollten Sie zuerst mit der Bank sprechen. Welche Lösungen es gibt und wann eine Kündigung droht, erklärt der Ratgeber Kreditrate nicht zahlen können.
Häufige Fehler bei der Umschuldung vermeiden
- Die alten Kredite kündigen, bevor die neue Zusage verbindlich vorliegt
- Eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung bei der Ersparnisrechnung vergessen
- Nur den Sollzins statt der tatsächlichen Gesamtkosten vergleichen
- Bei sehr geringer Restlaufzeit oder Restschuld trotzdem umschulden, obwohl sich der Aufwand kaum noch lohnt
Häufige Fragen
Vor allem, wenn Ihr bestehender Kredit deutlich teurere Zinsen hat als aktuell am Markt verfügbar, oder wenn Sie mehrere Kredite zu einer Rate zusammenfassen möchten. Prüfen Sie dabei immer, ob für den alten Kredit eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Nicht immer. Bei einem Dispokredit in der Regel nicht, bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen kann die Bank sie nach § 502 BGB verlangen — meist begrenzt auf einen gesetzlich vorgegebenen Höchstbetrag.
Ja, mehrere bestehende Kredite können zu einem neuen Kredit zusammengefasst werden. Das schafft einen besseren Überblick, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob sich die Zinsdifferenz für jeden einzelnen Kredit tatsächlich lohnt.
Ja. Innerhalb der ersten zehn Jahre der Zinsbindung ist dabei in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Nach Ablauf dieser zehn Jahre ist eine Kündigung mit sechsmonatiger Frist entschädigungsfrei möglich.
Die unverbindliche Vorprüfung erfolgt als Schufa-neutrale Konditionsanfrage und hat keinen Einfluss auf Ihren Score. Erst der tatsächliche Vertragsabschluss des neuen Kredits wird an die Schufa gemeldet, ebenso die Ablösung des alten Kredits.
Ja, das ist möglich. Innerhalb der ersten zehn Jahre der Zinsbindung kann die Bank dafür allerdings eine gesetzlich gedeckelte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 BGB).
Bei einer Umschuldung wird der bestehende Kredit durch einen neuen, meist günstigeren Kredit vollständig abgelöst. Eine Sondertilgung reduziert dagegen die Restschuld des bestehenden Kredits durch eine zusätzliche, außerplanmäßige Zahlung, ohne den Vertrag zu wechseln.
Bei geringer Restschuld oder kurzer Restlaufzeit übersteigen mögliche Gebühren und eine Vorfälligkeitsentschädigung häufig die erzielbare Zinsersparnis. Eine genaue Vergleichsrechnung ist hier besonders wichtig.
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