Vergibt die Kirche Kredite? Oberflächlich betrachtet müsste die Antwort zunächst Ja lauten. Jedoch ist noch ein wenig Kontext nötig um diese Frage seriös beantworten zu können. Oft hören Verbraucher das Personen Geld von der Kirche bekommen bzw. sich über die Kirche Geld leihen.
Dadurch entsteht natürlich berechtigt die Frage:
Kann das jeder? Falls ja, wie funktioniert so ein Kredit von der Kirche?
Mitglieder der evangelischen sowie katholischen Kirche haben im Zuge einer Baufinanzierung die Möglichkeit, sich je nach Landeskirche oder Bistum finanzielle Unterstützung zu holen. Das diese Option überhaupt existiert, weiß bislang kaum jemand. Dabei bieten nahezu alle 19 Bistümer und 15 Landeskirchen diese spezielle Baugeldförderung an. Wichtigste Voraussetzung für einen Baukredit von der Kirche ist natürlich eine Mitgliedschaft.
Baugeldförderung von der Kirche
Mit der Baugeldförderung möchte die Kirche ihren Mitgliedern insbesondere bei dem Erwerb von Eigenheimen unterstützen. Je nach Bistum und Landeskirche werden sowohl von der katholischen als auch der evangelischen Kirche verschiedene Fördermaßnahmen angeboten.
Da die Kirche jedes Jahr nur ein begrenztes Budget für solchen Förderungen zu Verfügung hat, ist es wichtig bereits so früh wie möglich (am besten zu Jahresbeginn) einen entsprechenden Antrag zu stellen. Nicht zuletzt spielt dabei auch die finanzielle Situation der Kirchen eine entscheidende Rolle. Diese sind nicht mehr so liquide wie früher, weshalb bei der Beantragung von finanzieller Förderungen das Motto greift:
Der frühe Vogel fängt den Wurm.
Geld von der Kirche bekommen
Wie bereits erwähnt spielt der Zeitpunkt der Antragstellung schon einmal eine wichtige Rolle um Geld von der Kirche bekommen zu können. Zusätzlich sind die sozialen Aspekte ein entscheidendes Kriterium für die Bewilligung der Baugeldförderung.
Hierzu zählen:
- Anzahl der Kinder sowie deren Alter
- Alter des/der Bauherren (Bauehepaar)
- Gesamtes Haushaltsnettoeinkommen
- Aktueller Gesundheitsstatus (nur in Einzelfällen)
Grundsätzlich legt die Kirche für die Gewichtung ihre eigenen Maßstäbe für die Bewilligung fest. Es kann daher auch durchaus möglich sein, dass Ehepaare ohne Kinder eine entsprechende Förderung erhalten. Auch wenn gleichgeschlechtliche Partnerschaften (Lebensgemeinschaften) inzwischen (mehr oder weniger) akzeptiert sind, werden diese jedoch eher Schwierigkeiten haben eine entsprechende Förderung zu erhalten.
Die Förderungen dienen in erster Linie der Realisierung von Eigenheimen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Häuser und Wohnungen zur Miete. Zudem kann es durchaus passieren das eine Landeskirche oder Bistum die Förderung einer Baufinanzierung auf Eis legt, wenn die Erbbaugrundstücke vergeben sind.
Von der Kirche Geld leihen
Für eine entsprechende Förderung bestehen grundsätzlich die folgende Optionen:
- Ein zinsloser Baukredit
- Ein zinsvergünstiges Baudarlehen
- Eine Vergünstigung beim Erbbauzins sowie die Vergabe der Erbbaurechte
Im Fall der Erbbaurechte, erfolgen diese dabei auf Grundstücken der Kirche. Hierbei handelt es sich um Grundstücke die nicht anderweitig genutzt werden sollen (oder können) und für eine entsprechende Wohnbebauung freigegeben sind. Am häufigsten werden Förderungen in Form von Erbbaugrundstücken oder eines vergünstigten Erbbauzins vergeben. Die Nachfrage nach einer Erbbaupacht über die Kirche lohnt sich da diese kostengünstiger im Vergleich mit herkömmlichen Bauland oder Erbpacht ist.
Konditionen für ein Baudarlehen von der Kirche
Detaillierte Angaben zu den entsprechenden Konditionen für ein Baudarlehen über die Kirche werden i.d.R. nur auf Anfrage mitgeteilt. Daher kann grundsätzlich nicht beurteilt werden, ob die Bauzinsen eines Baudarlehens tatsächlich günstig sind. Öffentlich gemachte Zinssätze bei Baukrediten über die Kirche liegen in den meisten Fällen über dem aktuellen Kapitalmarktniveau.
Vorteile des Baudarlehens über die Kirche
Der große Vorteil eines Baudarlehens über die Kirche besteht darin, dass der Kredit meist nicht ins Grundbuch eingetragen wird. Hierbei spielen die sozialen Voraussetzungen oft eine entscheidende Rolle für die Bedingungen. Familien mit Kinder werden sicherlich eher bevorzugt als kinderlose Ehepaare. Zudem werden spezielle Ermäßigungen angeboten, wenn ein Familienmitglied eine Behinderung hat.
Wo können die entsprechenden Förderungen beantragt werden?
- Mitglieder der katholischen Kirche müssen sich an das Ordinariat des Bischofs wenden
- Mitglieder der der evangelischen Kirche an das Landeskirchenamt
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Förderung. Zudem ist es den Kirchen natürlich wichtig, dass das geplante Bauvorhaben auch tatsächlich finanzierbar ist. Die Finanzierung des geplanten Bauvorhabens sollte daher auch ohne den Zuschlag der Kirche bereits stehen, zumal die maximale Darlehenssumme mit rund 20.000 Euro gerechnet werden kann. Die Höhe richtet sich dabei immer nach den individuellen Voraussetzungen der Baufamilie. Daher lassen sich mit den Kreditsummen über die Kirche lediglich kleine Teile des gesamten Bauvorhabens finanzieren.
Aktueller Hinweis: Zur Zeit bietet die evangelische Landeskirche keine Baudarlehen an.