Die Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente wie Kontoauszüge, Mietverträge, Kreditunterlagen oder Arbeitsverträge sind für die meisten Verbraucher unklar. Was muss wie lange aufbewahrt werden? Wir haben alle wichtigen Fristen zusammengefasst.
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen teilen sich in Privat und Gewerblich. Während für Unternehmen, je nach Dokumententyp, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 6 oder 10 Jahren gelten, sind im privaten Sektor die Fristen in weitaus mehr verschiedene Aufbewahrungszeiträume gegliedert.
Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen
Werfen wir zunächst einen Blick auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen.
Aufbewahrungsfrist – 2 Jahre
- Kassenbelege (Gewährleistungszeit in der Regel 2 Jahre)
- Handwerkerrechnungen (Einzige Ausnahme: 5 Jahre bei der Errichtung von Bauwerken)
Aufbewahrungsfrist – 3 Jahre
- Mietverträge
- Kautionsquittungen
- Übergabeprotokolle
Aufbewahrungsfrist – 4 Jahre
- Kontoauszüge
- Überweisungsbelege
- Bankunterlagen
Aufbewahrungsfrist – 6 Jahre
- Steuererklärungen
- Steuerunterlagen
Aufbewahrungsfrist – 30 Jahre
- Gerichtsurteile
- Mahnbescheide
- Kreditunterlagen
Für die gesamte Gebrauchsdauer
- Quittungen für die Hausratversicherung (z.B. Belege über Möbel, Elektro oder Schmuck)
Für die gesamte Laufzeit
- Versicherungsunterlagen
- Unterlagen zu Finanz- und Vorsorgeprodukten
Mindestens bis zur Rente
Berufliche Unterlagen:
- Arbeitsverträge
- Kündigungen
- Gehaltsabrechnungen
- Sozialversicherungsnachweise
Ein Leben lang
- Standesamtliche Urkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden, Sterbeurkunden von Angehörigen)
- Zeugnisse und Urkunden
- Ärztliche Gutachten
- Belege über Wohneigentum
Gewerbliche Aufbewahrungsfristen
Zunächst stellt sich im gewerblichen Bereich natürlich die Frage, wer überhaupt zur Aufbewahrung verpflichtet ist? Grundsätzlich gilt, dass jeder der buchführungspflichtig ist, auch dafür sorge zu tragen hat, dass seine Aufzeichnungen und Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Verpflichtet sind somit nicht nur Handelsgesellschaften (GmbH, OHG, AG, KG etc.), sondern auch Gewerbetreibende sowie Land- und Forstbetriebe, die bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen überschreiten. Nähere Informationen dazu können hier nachgelesen werden.