Beim Onlineshopping ist der Ratenkauf nur einen Klick entfernt: später bezahlen, in drei Raten zahlen oder mit 0 Prozent finanzieren. Viele dieser Angebote waren bisher vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen – etwa weil sie zinsfrei, sehr kurz oder unter 200 Euro waren. Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 ändert sich das zum 20. November 2026.
Was ist „Buy now, pay later“?
Unter Buy now, pay later (BNPL) fallen Zahlungsarten, bei denen Sie sofort kaufen und später oder in Raten bezahlen. Häufig steht nicht der Händler selbst, sondern ein Zahlungs- oder Finanzdienstleister dahinter, der den Kaufpreis vorstreckt. Typische Formen sind:
- Zahlung nach 14 oder 30 Tagen
- Zahlung in drei oder vier zinsfreien Raten
- Finanzierung über mehrere Monate, mit oder ohne Zinsen
Was sich ab dem 20. November 2026 ändert
Deutschland hat die neue Richtlinie mit einem im Mai 2026 verkündeten Gesetz umgesetzt. Ab dem 20. November 2026 fallen neu unter den Verbraucherschutz:
- Kredite unter 200 Euro
- zins- und gebührenfreie Kredite
- Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten
- BNPL-Angebote, bei denen ein Dritter den Zahlungsaufschub gewährt
Ausgenommen bleibt der klassische Kauf auf Rechnung, wenn der Händler selbst einen kurzen Zahlungsaufschub ohne Zinsen und Gebühren gewährt. Für Onlineshops größerer Unternehmen ist diese Frist eng begrenzt.
Ihre neuen Rechte
| Recht | Was es bedeutet |
| Kreditwürdigkeitsprüfung | Der Anbieter muss vor Vertragsschluss prüfen, ob Sie die Zahlung voraussichtlich leisten können. |
| Vorvertragliche Information | Sie erhalten vorab standardisierte Informationen zu Betrag, Laufzeit, Raten und Kosten. |
| Widerrufsrecht | Sie können den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Fehlen Pflichtinformationen, verlängert sich die Frist, höchstens auf zwölf Monate und 14 Tage. |
| Textform | Verträge können digital geschlossen werden; die strenge Schriftform entfällt. |
Die Risiken von Ratenkäufen
- Überblick verlieren: Viele kleine Ratenkäufe bei verschiedenen Anbietern summieren sich schnell.
- Mahngebühren und Verzugszinsen: Wer eine Frist verpasst, zahlt oft deutlich mehr als den Kaufpreis. Mehr dazu im Lexikon unter Verzugszinsen.
- SCHUFA: Ratenkäufe können bei der SCHUFA gemeldet werden, unbezahlte Forderungen führen zu Negativeinträgen. Mehr dazu im Ratgeber Neuer SCHUFA-Score.
- Versteckte Kosten: Zinsfreie Raten können mit Gebühren für Verlängerungen verbunden sein.
Tipps für den sicheren Umgang
- Alle offenen Ratenkäufe an einer Stelle notieren – etwa im Haushaltsbudget nach der 50/30/20-Regel.
- Nur in Raten kaufen, was Sie auch sofort bezahlen könnten oder wofür die Rate sicher ins Budget passt.
- Zahlungsfristen im Kalender eintragen oder Lastschrift wählen.
- Bei größeren Anschaffungen den Ratenkauf mit einem klassischen Ratenkredit vergleichen – maßgeblich ist der effektive Jahreszins.
- Prüfen, ob die 0-%-Finanzierung tatsächlich günstiger ist als ein Barzahlerrabatt – siehe Kredit ohne Zinsen.
Häufige Fragen
Viele bisher ausgenommene Angebote – Kredite unter 200 Euro, zinsfreie Kredite, kurze Laufzeiten bis drei Monate und BNPL über Dritte – fallen unter das Verbraucherkreditrecht. Es gelten Bonitätsprüfung, Informationspflichten und Widerrufsrecht.
Der klassische Rechnungskauf, bei dem der Händler selbst kurzzeitig und ohne Zinsen oder Gebühren Zahlungsaufschub gewährt, bleibt ausgenommen. Übernimmt ein Drittanbieter die Zahlung, kann der Kauf dagegen unter die neuen Regeln fallen.
Ja, ab dem 20. November 2026 grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung. Fehlen Pflichtinformationen, verlängert sich die Frist auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage.
Ratenkäufe können gemeldet werden. Pünktlich bezahlte Raten schaden in der Regel nicht, unbezahlte Forderungen können zu Negativeinträgen führen.
Bei kleinen Beträgen und echten 0-Prozent-Angeboten oft ja. Bei größeren Beträgen oder Angeboten mit Zinsen und Gebühren sollten Sie den effektiven Jahreszins mit einem Ratenkredit vergleichen.
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