Fast jeder kann in eine Situation geraten, in der die Kreditrate nicht mehr aufgebracht werden kann. Entscheidend ist dann, nicht abzuwarten. Wer früh mit der Bank spricht, hat deutlich mehr Möglichkeiten als jemand, der erst auf Mahnungen reagiert.
Was passiert, wenn eine Rate ausfällt?
- Rücklastschrift und Mahnung: Die Bank meldet sich, oft mit Gebühren für die geplatzte Lastschrift.
- Verzugszinsen: Auf den rückständigen Betrag fallen Verzugszinsen an.
- SCHUFA-Meldung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zahlungsrückstand gemeldet werden – unter anderem nach zwei schriftlichen Mahnungen und einem Hinweis auf die Meldung. Details im Ratgeber SCHUFA-Eintrag löschen.
- Kündigung: Erst bei größeren Rückständen darf die Bank den Kredit kündigen und die gesamte Restschuld fällig stellen.
Wann darf die Bank den Kredit kündigen?
Bei Ratenkrediten an Verbraucher setzt das Gesetz enge Grenzen (§ 498 BGB). Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist nur zulässig, wenn
- Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Rückstand sind,
- der Rückstand mindestens 10 Prozent des Nennbetrags erreicht – bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren mindestens 5 Prozent,
- und die Bank Ihnen erfolglos eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung gesetzt und dabei die Kündigung angedroht hat.
Bei Immobilienkrediten genügt bereits ein Rückstand von 2,5 Prozent des Nennbetrags. Die Bank soll Ihnen außerdem vor einer Kündigung ein Gespräch über eine einvernehmliche Lösung anbieten.
Lösungen, die Banken häufig anbieten
| Lösung | So funktioniert es |
| Ratenpause / Stundung | Raten werden für einige Monate ausgesetzt; Zinsen laufen meist weiter. Siehe Stundung. |
| Ratenreduzierung | Niedrigere Rate, dafür längere Laufzeit |
| Tilgungsaussetzung (Baufinanzierung) | Vorübergehend nur Zinsen zahlen |
| Umschuldung | Mehrere Kredite zu einer niedrigeren Gesamtrate bündeln – siehe Umschuldung |
| Restschuldversicherung nutzen | Wenn vorhanden, prüfen, ob Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit versichert sind |
Schritt für Schritt vorgehen
- Überblick verschaffen: Alle Einnahmen, Ausgaben und Verbindlichkeiten auflisten. Die 50/30/20-Regel hilft beim Sortieren.
- Bank sofort kontaktieren: Schildern Sie die Lage offen, bevor Raten platzen, und bringen Sie einen Vorschlag mit.
- Vereinbarungen schriftlich festhalten.
- Prioritäten setzen: Miete, Energie und Krankenversicherung haben Vorrang, weil hier existenzielle Folgen drohen.
- Staatliche Hilfen prüfen: Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherungsgeld – bei Bedarf auch ein Darlehen vom Jobcenter.
- Kostenlose Schuldnerberatung bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder kommunalen Stellen nutzen.
Was Sie vermeiden sollten
- Neue Kredite für alte Raten: Ein Kredit, nur um Raten zu bezahlen, verschiebt das Problem meist nur.
- Angebote mit Vorkasse: „Sofortkredite ohne Prüfung“ mit Gebühren vorab sind ein bekanntes Betrugsmuster.
- Post ignorieren: Fristen laufen weiter – besonders bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den Sie nur zwei Wochen Widerspruch einlegen können.
Wenn es nicht mehr geht
Sind die Schulden dauerhaft nicht tragbar, kann ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern oder als letzter Schritt eine Verbraucherinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung nach drei Jahren der Ausweg sein. Lassen Sie sich dazu von einer anerkannten Schuldnerberatung begleiten. Ihr Einkommen ist bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt.
Häufige Fragen
Die Bank mahnt, es fallen Gebühren und Verzugszinsen an. Bei größeren Rückständen sind ein SCHUFA-Eintrag und schließlich die Kündigung des Kredits möglich.
Erst wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand sind, der Rückstand mindestens 10 Prozent (bei über drei Jahren Laufzeit 5 Prozent) des Nennbetrags beträgt und eine zweiwöchige Nachfrist mit Kündigungsandrohung erfolglos verstrichen ist.
Viele Banken bieten Stundungen oder Ratenpausen an. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, deshalb sollten Sie frühzeitig fragen und die Vereinbarung schriftlich festhalten.
Bei Schuldnerberatungsstellen von Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen.
Meist nicht. Sinnvoll kann höchstens eine Umschuldung sein, die die Gesamtrate dauerhaft senkt – ein zusätzlicher Kredit verschiebt das Problem in der Regel nur.
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