Bei einem zweckgebundenen Kredit legt der Kreditvertrag fest, wofür die Kreditsumme verwendet werden darf – häufig zahlt die Bank das Geld deshalb gar nicht direkt an den Kreditnehmer aus, sondern unmittelbar an den Verkäufer oder Handwerksbetrieb.
Der bekannteste Fall ist die Baufinanzierung: Ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist per Definition (§ 491 Abs. 3 BGB) an den Erwerb oder Erhalt von Wohneigentum gebunden. Auch klassische Autokredite sind in der Regel zweckgebunden und mit dem Fahrzeug besichert.
Ein klassischer Ratenkredit ist dagegen meist zweckfrei: Die Bank verlangt keinen Verwendungsnachweis. Zweckgebundene Kredite sind dafür wegen der zusätzlichen Sicherheit (Immobilie, Fahrzeug) häufig günstiger verzinst als vergleichbare zweckfreie Kredite.
Anfrage starten