Kreditlexikon · Begriff

Zweckbindung

Kurz erklärt

Ein zweckgebundener Kredit darf nur für den im Vertrag festgelegten Zweck verwendet werden, etwa den Kauf einer Immobilie oder eines Autos. Ein klassischer Ratenkredit ist dagegen meist zweckfrei.

linda vogt 2
Fachlich geprüft von Linda Vogt · Fachredakteurin für Bank & Geldanlage

Bei einem zweckgebundenen Kredit legt der Kreditvertrag fest, wofür die Kreditsumme verwendet werden darf – häufig zahlt die Bank das Geld deshalb gar nicht direkt an den Kreditnehmer aus, sondern unmittelbar an den Verkäufer oder Handwerksbetrieb.

Der bekannteste Fall ist die Baufinanzierung: Ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist per Definition (§ 491 Abs. 3 BGB) an den Erwerb oder Erhalt von Wohneigentum gebunden. Auch klassische Autokredite sind in der Regel zweckgebunden und mit dem Fahrzeug besichert.

Ein klassischer Ratenkredit ist dagegen meist zweckfrei: Die Bank verlangt keinen Verwendungsnachweis. Zweckgebundene Kredite sind dafür wegen der zusätzlichen Sicherheit (Immobilie, Fahrzeug) häufig günstiger verzinst als vergleichbare zweckfreie Kredite.

Verwandte Begriffe

Wo dieser Begriff eine Rolle spielt

Bereit für Ihren Kredit?
Kostenlose Anfrage — unverbindlich, Antwort in ca. 90 Sekunden.
Kredit anfragen