Gerät ein Schuldner mit einer Zahlung in Verzug, kann der Gläubiger nach § 288 BGB Verzugszinsen verlangen. Sie betragen bei Geschäften mit Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte darüber.
Den Basiszinssatz nach § 247 BGB passt die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli an. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 Prozent. Die Verzugszinsen betragen damit 6,52 Prozent für Verbraucher und 10,52 Prozent bei Geschäften zwischen Unternehmen.
Bei Krediten spielen Verzugszinsen eine Rolle, wenn Raten nicht rechtzeitig gezahlt werden. Wie Sie Verzugszinsen konkret berechnen, zeigt unser Ratgeber Zinsen berechnen.
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