Gerät ein Kreditnehmer vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten, kann er mit der Bank eine Stundung vereinbaren. Die betroffenen Raten werden dann für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt oder verschoben. Banken sprechen oft auch von einer Ratenpause. Während der Stundung gerät der Kreditnehmer nicht in Verzug.
Wichtig: Eine Stundung ist kein Schuldenerlass. In der Regel laufen die Zinsen weiter, und die gestundeten Beträge müssen später nachgezahlt werden – durch höhere Raten, eine längere Laufzeit oder eine Einmalzahlung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Stundung gibt es bei Verbraucherkrediten nicht; sie beruht auf einer Vereinbarung, die Sie schriftlich festhalten sollten.
Welche weiteren Lösungen es bei Zahlungsproblemen gibt und wann eine Bank den Kredit kündigen darf, erklärt der Ratgeber Kreditrate nicht zahlen können.
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