Mit einer Sondertilgung zahlen Sie zusätzlich zu Ihren regulären Raten einen frei wählbaren Betrag zurück, um die Restschuld schneller zu reduzieren und Zinskosten zu sparen. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt vom individuellen Kreditvertrag ab.
Bei klassischen Ratenkrediten (Allgemein-Verbraucherdarlehen) räumt § 500 Abs. 1 BGB Verbrauchern grundsätzlich das Recht ein, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die gesetzlich gedeckelt ist.
Bei Baufinanzierungen mit fester Zinsbindung ist die Sondertilgung dagegen häufig vertraglich begrenzt – oft auf 5 oder 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss, ob und in welcher Höhe Sondertilgungen kostenfrei möglich sind, wenn Sie damit rechnen, zusätzliches Geld einzusetzen.
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