Die Restschuldversicherung (auch Kreditausfallversicherung genannt) soll die verbleibende Kreditschuld oder die laufenden Raten absichern, falls Sie durch Tod, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen können. Angeboten wird sie meist direkt von der kreditgebenden Bank als Zusatzprodukt.
In den allermeisten Fällen ist die Restschuldversicherung freiwillig – auch wenn sie im Beratungsgespräch mitunter als „empfohlen” oder scheinbar notwendig dargestellt wird. Prüfen Sie im Vertrag genau, ob der Abschluss verpflichtend ist oder nicht.
Die Kosten können den effektiven Jahreszins spürbar erhöhen, da die Versicherungsprämie häufig in die Kreditrate eingerechnet wird. Ein Vergleich mit einer separat abgeschlossenen Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich in vielen Fällen, da diese oft günstiger und flexibler sind.
Seit 2025 darf eine Restschuldversicherung erst eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Was das bedeutet und wie Sie widerrufen oder kündigen, lesen Sie im Ratgeber Restschuldversicherung beim Kredit.
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