Kreditlexikon · Begriff

Ratenkredit

Kurz erklärt

Ein Ratenkredit ist ein klassischer Kredit mit fester Kreditsumme, fester Laufzeit und gleichbleibenden monatlichen Raten. Er ist meist zweckfrei einsetzbar und die häufigste Kreditform für private Anschaffungen.

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Fachlich geprüft von Linda Vogt · Fachredakteurin für Bank & Geldanlage

Ein Ratenkredit ist die klassische Form des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags nach § 491 Abs. 2 BGB: Die Bank zahlt eine feste Kreditsumme aus, die der Kreditnehmer über eine vorab vereinbarte Laufzeit in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückzahlt.

Anders als etwa ein Autokredit oder eine Baufinanzierung ist ein klassischer Ratenkredit in der Regel zweckfrei: Die Bank verlangt keinen Nachweis, wofür die Summe verwendet wird. Das macht ihn flexibel einsetzbar, etwa für Anschaffungen, Renovierungen oder zur Umschuldung teurerer Verbindlichkeiten.

Da die Rate über die gesamte Laufzeit konstant bleibt, sind die monatlichen Kosten gut planbar. Wie bei jedem Verbraucherdarlehen ist auch beim Ratenkredit vor Vertragsschluss eine Kreditwürdigkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben.

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