Kreditlexikon · Begriff

Nominalzins

Kurz erklärt

Der Nominalzins ist der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz auf den Darlehensbetrag – ohne weitere Kosten. Im Verbraucherkredit heißt er heute meist Sollzinssatz.

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Fachlich geprüft von Linda Vogt · Fachredakteurin für Bank & Geldanlage

Der Nominalzins gibt an, wie viel Prozent Zinsen pro Jahr auf den geliehenen Betrag anfallen. Er ist die Grundlage für die Berechnung der Zinsen in jeder Rate. In Kreditverträgen und Werbung für Verbraucherkredite wird dafür heute der Begriff Sollzinssatz verwendet; inhaltlich ist er weitgehend gleichbedeutend.

Für den Vergleich von Kreditangeboten ist der Nominalzins allein nicht aussagekräftig. Er berücksichtigt weder weitere Kosten noch die Zahlungsweise. Diese sind im effektiven Jahreszins enthalten, der deshalb die wichtigere Vergleichsgröße ist. Bei monatlicher Zahlung liegt der effektive Jahreszins auch ohne Zusatzkosten leicht über dem Nominalzins, weil sich die unterjährige Verzinsung auswirkt.

Bei Geldanlagen bezeichnet der Nominalzins den vereinbarten Zinssatz vor Abzug der Inflation. Zieht man die Inflationsrate ab, erhält man näherungsweise den Realzins.

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