Bei einem Nachrangdarlehen tritt der Darlehensgeber im Rang hinter alle anderen Gläubiger des Kreditnehmers zurück: Kommt es zur Insolvenz, wird die Forderung erst bedient, wenn sämtliche vorrangigen Gläubiger vollständig befriedigt sind – häufig bleibt dann nichts mehr übrig.
Bekannt geworden ist diese Kreditform vor allem durch Crowdinvesting-Plattformen, auf denen Privatanleger Unternehmen oder Projekten über sogenannte partiarische Nachrangdarlehen Kapital zur Verfügung stellen. Die Rendite hängt dabei häufig vom wirtschaftlichen Erfolg des finanzierten Vorhabens ab, ähnlich wie bei einer Unternehmensbeteiligung – ohne dass die Anleger Mitspracherechte erhalten.
Seit dem Kleinanlegerschutzgesetz gelten Nachrangdarlehen dieser Art als Vermögensanlagen und unterliegen grundsätzlich einer Prospektpflicht; für kleinere Kapitalbeträge sind Ausnahmen vorgesehen. Anleger sollten sich des deutlich höheren Ausfallrisikos gegenüber klassischen Bankeinlagen bewusst sein.
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