Nach § 12 GwG (Geldwäschegesetz) sind Banken verpflichtet, die Angaben zur Identität eines Kunden zu überprüfen, bevor sie einen Kreditvertrag abschließen. Diese Legitimationsprüfung dient in erster Linie der Geldwäscheprävention, nicht der Bonitätsprüfung.
In der Praxis läuft die Identifizierung heute meist digital über ein Video-Ident-Verfahren: Ein Mitarbeiter oder eine automatisierte Software prüft per Videochat den Personalausweis und gleicht ihn mit dem Antragsteller ab. Alternativ ist weiterhin ein klassisches Post-Ident-Verfahren in einer Postfiliale möglich.
Ohne abgeschlossene Legitimationsprüfung darf kein Kredit ausgezahlt werden – sie ist damit neben der Kreditwürdigkeitsprüfung ein weiterer verpflichtender Schritt, der den eigentlichen Ablauf einer Kreditvergabe zeitlich verlängern kann.
Wie Video-Ident, Post-Ident und der Online-Ausweis im Detail funktionieren, erklärt unser Ratgeber Video-Ident und Post-Ident beim Kredit.
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