Die Laufzeit eines Kredits beschreibt den vertraglich vereinbarten Zeitraum zwischen Auszahlung und vollständiger Rückzahlung. Die grundlegenden Pflichten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer dazu regelt § 488 BGB: Rückzahlung sowie die vereinbarten Zinsen sind bei Fälligkeit zu leisten.
Bei klassischen Ratenkrediten ist die Laufzeit meist von vornherein fest vereinbart und endet automatisch mit der letzten Rate. Bei Baufinanzierungen mit langer Zinsbindung ist dagegen zu unterscheiden zwischen der Zinsbindungsfrist und der tatsächlichen Gesamtlaufzeit bis zur vollständigen Entschuldung, die oft deutlich länger ist.
Eine längere Laufzeit senkt zwar die monatliche Rate, erhöht aber in aller Regel die insgesamt gezahlten Zinsen. Welche Laufzeit sinnvoll ist, hängt daher immer vom Verhältnis aus gewünschter monatlicher Belastung und vertretbaren Gesamtkosten ab.
Anfrage starten