Kreditlexikon · Begriff

Kreditwürdigkeitsprüfung

Kurz erklärt

Vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags muss die Bank gesetzlich verpflichtend prüfen, ob der Kreditnehmer die vereinbarte Rate voraussichtlich tragen kann. Ohne bestandene Prüfung darf grundsätzlich kein Kredit ausgezahlt werden.

linda vogt 2
Fachlich geprüft von Linda Vogt · Fachredakteurin für Bank & Geldanlage

Nach § 505a BGB ist jede Bank verpflichtet, vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu prüfen. Im Kern geht es um die Frage, ob die vereinbarte monatliche Rate aus einem regelmäßigen, nachweisbaren Einkommen bedient werden kann, ohne den Kreditnehmer finanziell zu überfordern.

Grundlage der Prüfung sind in der Regel Einkommensnachweise, Angaben zu bestehenden Verbindlichkeiten sowie eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei wie der SCHUFA. Fällt die Prüfung negativ aus, darf die Bank den Kredit grundsätzlich nicht auszahlen – selbst wenn der Kunde damit einverstanden wäre.

Die Pflicht schützt in erster Linie den Kreditnehmer selbst vor einer Überschuldung, nicht primär die Bank. Anbieter, die mit „Kredit ohne Kreditwürdigkeitsprüfung“ werben, verstoßen entweder gegen geltendes Recht oder meinen in Wahrheit nur den Verzicht auf die deutsche SCHUFA-Abfrage – die eigentliche Einkommens- und Bonitätsprüfung bleibt gesetzlich vorgeschrieben.

Verwandte Begriffe

Wo dieser Begriff eine Rolle spielt

Bereit für Ihren Kredit?
Kostenlose Anfrage — unverbindlich, Antwort in ca. 90 Sekunden.
Kredit anfragen