Nach § 505a BGB ist jede Bank verpflichtet, vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Antragstellers zu prüfen. Im Kern geht es um die Frage, ob die vereinbarte monatliche Rate aus einem regelmäßigen, nachweisbaren Einkommen bedient werden kann, ohne den Kreditnehmer finanziell zu überfordern.
Grundlage der Prüfung sind in der Regel Einkommensnachweise, Angaben zu bestehenden Verbindlichkeiten sowie eine Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei wie der SCHUFA. Fällt die Prüfung negativ aus, darf die Bank den Kredit grundsätzlich nicht auszahlen – selbst wenn der Kunde damit einverstanden wäre.
Die Pflicht schützt in erster Linie den Kreditnehmer selbst vor einer Überschuldung, nicht primär die Bank. Anbieter, die mit „Kredit ohne Kreditwürdigkeitsprüfung“ werben, verstoßen entweder gegen geltendes Recht oder meinen in Wahrheit nur den Verzicht auf die deutsche SCHUFA-Abfrage – die eigentliche Einkommens- und Bonitätsprüfung bleibt gesetzlich vorgeschrieben.
Anfrage starten