Bei einem Kontokorrentkredit räumt die Bank auf einem laufenden Konto einen Kreditrahmen ein, den der Kontoinhaber flexibel nutzen kann: Anders als beim Ratenkredit gibt es keine feste Auszahlungssumme und keinen festen Tilgungsplan – abgerufen, zurückgeführt und erneut in Anspruch genommen werden kann, solange der vereinbarte Rahmen nicht überschritten wird.
Die bekannteste Form ist der Dispositionskredit auf dem Girokonto, gesetzlich als „eingeräumte Überziehungsmöglichkeit“ in § 504 BGB geregelt. Wird das Konto über den eingeräumten Rahmen hinaus oder ganz ohne eingeräumte Möglichkeit überzogen, spricht man von einer „geduldeten Überziehung“ nach § 505 BGB – meist zu spürbar schlechteren Konditionen.
Wegen der hohen Flexibilität sind Kontokorrentkredite in der Regel deutlich teurer verzinst als ein klassischer Ratenkredit mit fester Laufzeit. Sie eignen sich daher vor allem zur kurzfristigen Überbrückung, nicht zur dauerhaften Finanzierung größerer Beträge.
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