Kreditlexikon · Begriff

Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag

Kurz erklärt

Ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist ein Kredit an Verbraucher, der durch ein Grundpfandrecht gesichert ist oder dem Erwerb bzw. Erhalt von Wohneigentum dient. Für ihn gelten besondere Schutzvorschriften.

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Fachlich geprüft von Linda Vogt · Fachredakteurin für Bank & Geldanlage

Nach § 491 Abs. 3 BGB handelt es sich um einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag, wenn ein entgeltlicher Kredit entweder durch ein Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) beziehungsweise eine Reallast gesichert ist, oder wenn er dem Erwerb oder Erhalt von Eigentum an einem Grundstück oder Gebäude dient – etwa eine klassische Baufinanzierung.

Für diese Vertragsart gelten eigene, teils strengere Regeln als für den Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, unter anderem bei den vorvertraglichen Informationspflichten, der Berechnung des Verzugszinses (2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie beim Widerrufsrecht. Vor Inkrafttreten der heutigen Fassung war dieselbe Vertragsart unter § 503 BGB geregelt.

Ausgenommen sind unter anderem Umkehrhypotheken, bei denen die Rückzahlung erst nach dem Tod des Kreditnehmers erfolgt.

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