Kreditlexikon · Begriff

Forward-Darlehen

Kurz erklärt

Mit einem Forward-Darlehen sichern sich Immobilienbesitzer schon vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung den Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung. Für diese Absicherung verlangen Banken meist einen Zinsaufschlag.

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Fachlich geprüft von Linda Vogt · Fachredakteurin für Bank & Geldanlage

Ein Forward-Darlehen ist eine Vereinbarung, mit der sich Kreditnehmer den Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung bereits Monate oder Jahre vor Ablauf der laufenden Zinsbindung sichern. Ausgezahlt wird das Darlehen erst zum vereinbarten künftigen Zeitpunkt, meist direkt im Anschluss an die alte Finanzierung.

Der Vorteil liegt in der Planungssicherheit: Wer bei aktuell niedrigen Zinsen einen künftigen Anstieg befürchtet, kann sich die heutigen Konditionen für später sichern. Der Nachteil ist der sogenannte Forward-Aufschlag – ein Zinsaufschlag, den Banken für die Zinsgarantie über die Vorlaufzeit verlangen und der die Finanzierung meist etwas verteuert.

Sinken die Zinsen entgegen der Erwartung, bleibt der einmal vereinbarte, höhere Zinssatz trotzdem verbindlich – ein Forward-Darlehen ist keine Option, sondern eine feste Verpflichtung zur späteren Kreditaufnahme zu den vereinbarten Konditionen.

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