Der effektive Jahreszins (auch „Effektivzins”) ist die zentrale Kennzahl, um Kreditangebote seriös zu vergleichen. Er berücksichtigt neben dem Sollzinssatz auch weitere Kosten, die während der Laufzeit anfallen – etwa Bearbeitungsgebühren oder den Zeitpunkt der Ratenzahlungen.
Vorgeschrieben ist die Angabe durch § 16 der Preisangabenverordnung (PAngV) in Verbindung mit § 491a BGB. Banken müssen den effektiven Jahreszins in jedem Kreditangebot ausweisen, sodass Sie verschiedene Anbieter anhand einer einzigen, vergleichbaren Zahl gegenüberstellen können. In der Werbung muss er zudem mit einem repräsentativen Beispiel angegeben werden.
Nicht enthalten sind freiwillige Zusatzleistungen wie eine Restschuldversicherung, wenn diese optional ist – diese Kosten müssen Sie separat einrechnen. Achten Sie deshalb nicht nur auf den ausgewiesenen Effektivzins, sondern auch auf das Kleingedruckte zu optionalen Bausteinen.
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