Kreditlexikon · Begriff

Bürgschaft

Kurz erklärt

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, für Ihre Kreditschuld einzustehen, falls Sie selbst nicht zahlen können. Sie kann bei fehlender eigener Bonität eine Finanzierung ermöglichen.

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Fachlich geprüft von Linda Vogt · Fachredakteurin für Bank & Geldanlage

Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Verpflichtung, mit der eine dritte Person (der Bürge) gegenüber der Bank zusagt, für Ihre Kreditschuld einzustehen, falls Sie selbst zahlungsunfähig werden. Geregelt ist sie in § 765 ff. BGB.

Banken verlangen eine Bürgschaft häufig dann, wenn die eigene Bonität für den gewünschten Kreditbetrag nicht ausreicht – etwa bei geringem Einkommen, kurzer Beschäftigungsdauer oder bereits bestehenden Verbindlichkeiten. Der Bürge haftet dabei grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen, nicht nur bis zu einer bestimmten Summe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Für den Bürgen ist das ein erhebliches finanzielles Risiko, das gut überlegt sein sollte. Bei Krediten von Privatpersonen (statt Banken) wird gelegentlich auch eine Bürgschaft als Absicherung zwischen den Parteien vereinbart, um das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu verringern.

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