Kreditlexikon · Begriff

Bereitstellungszinsen

Kurz erklärt

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein zugesagter Kreditbetrag – meist bei einer Baufinanzierung – nicht innerhalb der bereitstellungsfreien Zeit abgerufen wird. Üblich sind rund 3 Prozent pro Jahr auf die noch nicht ausgezahlte Summe.

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Fachlich geprüft von Linda Vogt · Fachredakteurin für Bank & Geldanlage

Bei einer Baufinanzierung sagt die Bank die Kreditsumme oft zu, bevor sie tatsächlich vollständig abgerufen wird – etwa weil ein Neubau erst nach und nach fertiggestellt wird. Für den bereits zugesagten, aber noch nicht ausgezahlten Teil verlangen Banken nach Ablauf einer bereitstellungsfreien Zeit sogenannte Bereitstellungszinsen.

Die bereitstellungsfreie Zeit liegt beim Immobilienkauf meist bei zwei bis drei Monaten, bei Neubauvorhaben oft bei bis zu zwölf Monaten. Danach berechnen viele Banken einen Bereitstellungszins von etwa 3 Prozent pro Jahr, umgerechnet rund 0,25 Prozent pro Monat auf die noch nicht abgerufene Summe.

Wer absehen kann, dass sich die Auszahlung verzögert, sollte die bereitstellungsfreie Zeit bereits bei Vertragsabschluss möglichst lang verhandeln – nachträglich lässt sie sich meist nicht mehr verlängern.

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