Baulasten entstehen meist, damit auf einem benachbarten Grundstück gebaut werden kann. Typische Beispiele sind Zufahrts- und Leitungsbaulasten, Abstandsflächenbaulasten oder Stellplatzbaulasten. Die Verpflichtung gilt gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.
Wichtig für Käufer: Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der zuständigen Gemeinde oder Bauaufsichtsbehörde. Ein Blick in den Grundbuch-Auszug reicht deshalb nicht aus. Bayern kennt keine Baulasten; dort werden vergleichbare Rechte über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.
Für die Finanzierung ist die Baulast relevant, weil sie die Nutzung und damit den Wert eines Grundstücks einschränken kann. Banken berücksichtigen Baulasten bei der Ermittlung des Beleihungswerts und verlangen oft eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Vor dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sollten Sie diese Auskunft daher selbst einholen – mehr dazu im Ratgeber Grundstück finanzieren.
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