Mit einem Avalkredit verbürgt sich die Bank dafür, dass ihr Kunde eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten erfüllt. Zahlt der Kunde nicht, springt die Bank ein und holt sich das Geld anschließend vom Kunden zurück. Es fließt also zunächst kein Geld – die Bank stellt ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung.
Typische Beispiele sind:
- Mietbürgschaft statt Barkaution bei der Wohnungs- oder Gewerbemiete
- Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften im Baugewerbe
- Anzahlungsbürgschaften, die eine geleistete Anzahlung absichern
- Zoll- und Steuerbürgschaften gegenüber Behörden
Für die Übernahme verlangt die Bank eine laufende Gebühr, die Avalprovision, die sich am verbürgten Betrag orientiert. Da die Bank im Ernstfall zahlen muss, prüft sie die Bonität des Kunden wie bei einem normalen Kredit und verlangt oft Sicherheiten. Die Grundlagen der Bürgschaft erklärt der Lexikoneintrag Bürgschaft; wie private Bürgen bei einem Kredit helfen, zeigt der Ratgeber Kredit mit Bürgschaft.
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