Viele Arbeitgeber unterstützen Beschäftigte mit einem Darlehen, etwa für Umzug, Auto, Führerschein oder in einer finanziellen Notlage. Die Rückzahlung erfolgt häufig direkt über die Gehaltsabrechnung. Für Unternehmen ist das ein Mittel zur Mitarbeiterbindung.
Steuerliche Behandlung: Ist der Zins niedriger als marktüblich, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser bleibt steuerfrei, solange die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen muss der Zinsvorteil grundsätzlich als Arbeitslohn versteuert werden.
Worauf Sie achten sollten:
- Den Vertrag schriftlich festhalten – mit Betrag, Zins, Raten und Laufzeit.
- Klären, was bei einem Jobwechsel passiert: Häufig wird die Restschuld dann sofort fällig.
- Prüfen, ob Rückzahlungsraten mit dem pfändungsfreien Einkommen vereinbar sind.
Weitere zinslose oder zinsgünstige Möglichkeiten zeigt der Ratgeber Kredit ohne Zinsen.
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