Ein Jobwechsel ist oft der Moment, in dem Geld gebraucht wird: für den Umzug, die Kaution oder ein Auto für den neuen Arbeitsweg. Gleichzeitig sind Kreditanträge gerade dann schwieriger, weil Banken Probezeit und befristete Verträge als Risiko einstufen. Unmöglich ist ein Kredit trotzdem nicht.
Warum Banken bei Probezeit und Befristung zögern
Banken müssen vor jeder Kreditvergabe prüfen, ob Sie die Raten über die gesamte Laufzeit zahlen können. Zwei Situationen machen diese Prognose unsicher:
- Probezeit: Sie darf höchstens sechs Monate dauern. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Befristeter Vertrag: Das Arbeitsverhältnis endet zu einem festen Datum. Ob es verlängert wird, ist offen.
Die Bank weiß also nicht sicher, ob das Einkommen in einem Jahr noch vorhanden ist. Viele Banken lehnen deshalb ab oder vergeben nur kleinere Beträge.
Was die Chancen verbessert
Laufzeit an die Befristung anpassen
Endet der Kredit vor dem Ende des befristeten Vertrags, ist das Risiko für die Bank deutlich geringer. Ein kleinerer Betrag mit kürzerer Laufzeit hat deshalb bessere Chancen.
Zweiter Kreditnehmer
Ein Partner oder Familienmitglied mit unbefristeter Stelle, das den Vertrag mitunterschreibt, gleicht das Risiko aus. Die Bank rechnet dann beide Einkommen zusammen.
Bürgschaft
Ein Bürge haftet nur, wenn Sie nicht zahlen. Was das für den Bürgen bedeutet, erklärt unser Ratgeber Kredit mit Bürgschaft.
Die richtigen Unterlagen
- Arbeitsvertrag mit Angaben zu Probezeit und Befristung
- Gehaltsabrechnungen, auch vom vorherigen Arbeitgeber
- Nachweis einer langen Berufserfahrung in der Branche
- Bei Befristung: Hinweise auf eine Verlängerung, etwa eine schriftliche Aussage des Arbeitgebers oder mehrere bereits verlängerte Verträge
- Kontoauszüge, die ein geordnetes Zahlungsverhalten zeigen
Welche Nachweise Banken grundsätzlich verlangen, erklärt unser Lexikonartikel Einkommensnachweis.
Probezeit abwarten
Wenn der Bedarf nicht dringend ist, lohnt es sich oft, das Ende der Probezeit abzuwarten. Danach gelten Sie für die meisten Banken wieder als normal kreditwürdig.
Sonderfälle
- Wechsel mit langer Vorbeschäftigung: Wer viele Jahre im selben Beruf gearbeitet hat und nur den Arbeitgeber wechselt, wird von manchen Banken milder bewertet.
- Öffentlicher Dienst und Beamte auf Probe: Auch hier gibt es eine Probezeit, das Risiko einer Kündigung wird aber meist geringer eingeschätzt. Mehr dazu im Ratgeber Beamtenkredit.
- Befristung in der Wissenschaft: Kettenbefristungen sind hier häufig. Hilfreich sind Nachweise über Projektlaufzeiten und Anschlussfinanzierungen.
Vorsicht bei unseriösen Angeboten
Wer von mehreren Banken abgelehnt wurde, stößt schnell auf Angebote, die einen Kredit „ohne Prüfung“ versprechen. Seriöse Kreditgeber verlangen keine Vorabgebühren und prüfen immer die Kreditwürdigkeit. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Kredit ohne Schufa.
Häufige Fragen
Es ist schwierig, aber möglich. Ein zweiter Kreditnehmer mit sicherem Einkommen, ein Bürge oder ein kleinerer Betrag mit kurzer Laufzeit verbessern die Chancen.
Höchstens sechs Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Ja, vor allem wenn die Kreditlaufzeit vor dem Ende der Befristung endet oder ein zweiter Kreditnehmer mit unbefristeter Stelle mitunterschreibt.
Ja. Angaben im Kreditantrag müssen vollständig und wahr sein. Falsche Angaben können zur Kündigung des Kredits führen.
Ja. Eine schriftliche Aussage zur Verlängerung oder Übernahme kann die Bank bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
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