Kreditarten & Kreditwissen · ca. 3 Min. Lesezeit

Kredit mit Bürgschaft: Chancen, Risiken und Rechte des Bürgen

Norman Lehmann
Norman Lehmann · Kreditberater & Fachredakteur für Kredite
Veröffentlicht am 30. September 2026 · Aktualisiert am 30. September 2026

Reicht das eigene Einkommen oder die Bonität für einen Kredit nicht aus, verlangen Banken zusätzliche Sicherheiten. Eine Möglichkeit ist die Bürgschaft: Eine dritte Person – oft Eltern, Partner oder Verwandte – verpflichtet sich, für die Schulden einzustehen, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. Für den Kreditnehmer ist das eine Chance, für den Bürgen ein ernstes Risiko.

Was ist eine Bürgschaft?

Mit einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber der Bank, für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers einzustehen (§ 765 BGB). Er haftet dabei grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Die Bürgschaft ist akzessorisch: Sie hängt vom Bestand des Kredits ab. Sinkt die Restschuld, sinkt auch die Haftung des Bürgen (§ 767 BGB). Eine kurze Definition finden Sie im Lexikon unter Bürgschaft.

Für Privatpersonen muss die Bürgschaftserklärung schriftlich erteilt werden; eine Erklärung in elektronischer Form reicht nicht (§ 766 BGB).

Die wichtigsten Formen

Form Bedeutung
Ausfallbürgschaft Die Bank muss zuerst erfolglos versuchen, beim Kreditnehmer zu vollstrecken, bevor sie den Bürgen in Anspruch nimmt (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB).
Selbstschuldnerische Bürgschaft Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage (§ 773 BGB). Die Bank kann sich direkt an ihn wenden, sobald der Kreditnehmer nicht zahlt. Bei Bankkrediten ist das die Regel.
Höchstbetragsbürgschaft Die Haftung ist auf einen festen Betrag begrenzt. Für den Bürgen ist das kalkulierbarer.
Zeitbürgschaft Die Bürgschaft gilt nur für einen bestimmten Zeitraum.

Bürge oder zweiter Kreditnehmer?

Häufig verwechselt: Ein zweiter Kreditnehmer (Mitdarlehensnehmer) unterschreibt den Kreditvertrag selbst und haftet von Anfang an voll für die Raten. Ein Bürge ist dagegen nicht Vertragspartner des Kredits, sondern haftet nur für fremde Schulden, wenn der Kreditnehmer ausfällt. Banken bevorzugen bei Paaren oder Familien oft den zweiten Kreditnehmer, weil dessen Einkommen direkt in die Kreditprüfung einfließt.

Wann ist ein Kredit mit Bürgschaft sinnvoll?

Voraussetzung ist, dass der Bürge selbst über ausreichend Einkommen und eine gute Bonität verfügt – die Bank prüft ihn ähnlich wie einen Kreditnehmer.

Welche Risiken trägt der Bürge?

Zahlt der Kreditnehmer nicht mehr, kann die Bank bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sofort vom Bürgen die offene Summe verlangen – einschließlich Zinsen und Kosten. Zahlt der Bürge, geht die Forderung gegen den Kreditnehmer auf ihn über (§ 774 BGB). Er kann das Geld also vom Kreditnehmer zurückfordern, was in der Praxis oft wenig bringt, wenn dieser zahlungsunfähig ist.

Eine Bürgschaft kann zudem die eigene Kreditwürdigkeit belasten, weil Banken sie bei späteren Anträgen des Bürgen als mögliche Verbindlichkeit berücksichtigen.

Wann ist eine Bürgschaft unwirksam?

Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 entschieden, dass Gerichte Bürgschaften überprüfen müssen, wenn sie den Bürgen ungewöhnlich stark belasten und auf einer strukturell ungleichen Verhandlungsstärke beruhen. Nach der daraus entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Bürgschaft von Angehörigen oder Partnern sittenwidrig und damit nichtig sein (§ 138 BGB), wenn der Bürge krass finanziell überfordert ist – also voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen aus seinem pfändbaren Einkommen und Vermögen tragen könnte – und die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit mit dem Kreditnehmer übernommen hat. Ob das zutrifft, ist immer eine Frage des Einzelfalls und sollte im Streitfall anwaltlich geprüft werden.

Tipps für Bürgen und Kreditnehmer

Worauf Sie sich verlassen können
Ein solventer Bürge verbessert die Kreditchancen bei geringem Einkommen deutlich.
Die Bank kann durch die zusätzliche Sicherheit bessere Konditionen gewähren.
Der Bürge kann seine Haftung per Höchstbetragsbürgschaft begrenzen.
Was Sie bedenken sollten
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank sofort beim Bürgen einfordern.
Der Bürge haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen.
Zahlungsprobleme können familiäre und private Beziehungen stark belasten.

Häufige Fragen

Bei der in Banken üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank direkt vom Bürgen die offene Forderung verlangen. Zahlt der Bürge, geht die Forderung gegen den Kreditnehmer auf ihn über.

Ja, für Privatpersonen schreibt § 766 BGB die Schriftform vor. Eine Erklärung in elektronischer Form reicht nicht aus.

Ein zweiter Kreditnehmer unterschreibt den Kreditvertrag und haftet von Anfang an voll. Ein Bürge haftet nur für die Schulden eines anderen, wenn dieser ausfällt.

Eine Bürgschaft für einen bestimmten Kredit lässt sich in der Regel nicht einseitig kündigen. Sie erlischt, wenn der Kredit zurückgezahlt ist. Unbefristete Bürgschaften für künftige Forderungen können unter Umständen gekündigt werden.

Nach der Rechtsprechung des BGH vor allem dann, wenn der Bürge krass finanziell überfordert ist und die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit übernommen hat. Maßgeblich ist der Einzelfall.

Mit VAIDOO immer auf dem Laufenden bleiben
Bleiben Sie über aktuelle Zinsentwicklungen, gesetzliche Änderungen sowie wichtige Finanzthemen informiert.
Bei Google aktivieren
Bereit für Ihren Kredit?
Kostenlose Anfrage — unverbindlich, Antwort in ca. 90 Sekunden.
Kredit anfragen