Wer ein Unternehmen gründet, braucht Kapital für Ausstattung, Waren, Marketing oder die ersten Monate ohne ausreichenden Umsatz. Banken tun sich mit Gründern schwer: Es gibt noch keine Bilanzen, keine Erfahrungswerte und oft kaum Sicherheiten. Staatliche Förderkredite schließen diese Lücke.
Der ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067)
Das bekannteste Förderprogramm für Gründer ist der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW. Er richtet sich an Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die seit weniger als fünf Jahren am Markt sind.
| Merkmal | ERP-Gründerkredit StartGeld |
| Höchstbetrag | bis 200.000 Euro pro Vorhaben, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel |
| Was wird finanziert? | Investitionen wie Maschinen, Ausstattung und Fahrzeuge, Warenlager, Übernahmen sowie Betriebsmittel wie Miete, Personal und Marketing |
| Laufzeit | 5 Jahre mit bis zu 1 tilgungsfreien Jahr oder 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren |
| Zins | marktabhängig, bei Zusage für die gesamte Laufzeit fest |
| Risikoübernahme | 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank |
| Antrag | über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, vor Beginn des Vorhabens |
Warum die Haftungsfreistellung so wichtig ist
Bei StartGeld übernimmt die KfW 80 Prozent des Ausfallrisikos. Fällt der Kredit aus, trägt die Hausbank nur 20 Prozent des Verlusts. Dadurch sind Banken eher bereit, auch Gründern ohne umfangreiche Sicherheiten einen Kredit zu geben. Die Kreditentscheidung trifft aber weiterhin die Bank – einen Anspruch auf den Förderkredit gibt es nicht.
Die wichtigste Regel: erst beantragen, dann starten
Der Antrag muss gestellt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Wer schon Verträge unterschrieben oder Investitionen getätigt hat, kann dafür keine Förderung mehr erhalten. Gespräche und Planungen sind dagegen unschädlich.
Was Banken von Gründern erwarten
- einen schlüssigen Businessplan mit Markt- und Wettbewerbsanalyse
- eine realistische Finanz- und Liquiditätsplanung für mindestens drei Jahre
- Nachweise über fachliche und kaufmännische Qualifikation
- eine Eigenbeteiligung – Eigenkapital ist zwar nicht in jedem Programm vorgeschrieben, verbessert die Chancen aber deutlich
- eine ordentliche private Bonität
Viele Kammern und Gründungszentren bieten kostenlose Beratung und prüfen Businesspläne vorab.
Weitere Finanzierungswege für Gründer
- Gründungszuschuss: Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich selbstständig macht, kann bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss beantragen (§ 93 SGB III). Er muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber eine Ermessensleistung.
- Förderbanken der Länder: Viele Bundesländer haben eigene Gründerprogramme, oft mit Mikrokrediten oder Bürgschaften.
- Bürgschaftsbanken: Sie übernehmen Bürgschaften, wenn Sicherheiten für einen Bankkredit fehlen.
- Privatkredit: Ein privater Ratenkredit ist für kleine Summen möglich, aber teurer und nicht tilgungsfrei. Geschäftliche und private Finanzen sollten Sie möglichst trennen.
- Familie, Freunde, Investoren: Mit schriftlichem Darlehensvertrag oder als Beteiligung.
Mehr zur Finanzierung laufender Selbstständigkeit lesen Sie auf unserer Seite Kredit für Selbstständige.
Häufige Fragen
Ein Förderkredit der KfW für Gründer, Freiberufler und junge Unternehmen unter fünf Jahren. Er finanziert bis zu 200.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel.
Über eine Hausbank oder einen Finanzierungspartner der KfW. Direkt bei der KfW ist kein Antrag möglich.
Eigenkapital ist nicht zwingend vorgeschrieben, verbessert aber die Chancen. Banken erwarten eine angemessene Eigenbeteiligung.
Für bereits begonnene Vorhaben nicht. Unternehmen unter fünf Jahren können aber für neue Vorhaben eine Förderung beantragen, sofern sie vor deren Beginn beantragt wird.
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, Programme der Landesförderbanken, Bürgschaftsbanken, Mikrokredite sowie private Darlehen oder Beteiligungen.
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